AGB

Bedingungen für die Online-Anmeldung zum REAL SOLUTIONS DAY 2025

§ 1 Gegenstand


(1) Diese Bedingungen gelten für die Online-Anmeldung zum REAL SOLUTIONS DAY am 25. September 2025 in Ludwigsburg (im Folgenden: Veranstaltung) und zur Registrierung. Die Veranstaltung wird ausgerichtet von der Mass Customization Crew, die hierbei von der zipcon consulting GmbH, Am Buchenhain 4, 45239 Essen vertreten wird.

(2) Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Unternehmen und deren Mitarbeiter (Teilnehmer). Eine Teilnahme für Verbraucher (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.

(3) Die Online-Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen. Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers oder eines Dritten werden nicht Vertragsbestandteil.

 

§ 2 Anmeldung


(1) Die Anmeldung für die Veranstaltung findet online hier statt.

(2) Der Teilnehmer nimmt das Angebot der Veranstalter zum Abschluss des Vertrags über die Teilnahme an, indem er nach Durchführung der Online-Anmeldung auf den Button „Anmeldung senden“ klickt.

(3) Unmittelbar nach Abschluss der Online-Anmeldung erhält der Teilnehmer eine automatisierte Bestätigung-E-Mail über den Eingang des Formulars an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse.

(4) Innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung erhält der Teilnehmer eine verbindliche Teilnahmebestätigung vom Veranstalter auf die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Im Anhang dieser E-Mail befinden sich zudem die Zahlungsaufforderung sowie weiterführende Informationen zur Einreichung einer Challenge, sofern dies bei der Anmeldung angehakt wurde.

(5) Die per E-Mail übersandte Teilnahmebestätigung ist zu der Veranstaltung mitzubringen und bei der Vor-Ort-Registrierung vorzulegen. Eine Teilnahme ohne Vorlage der Bestätigung kann nicht gewährleistet werden.

 

§ 3 Veranstaltungsprogramm


(1) Das Veranstaltungsprogramm ergibt sich aus der Programmübersicht, die unter URL online abgerufen werden kann.

(2) Änderungen im Programmablauf oder inhaltliche Programmänderungen aus wichtigem Grund bleiben vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich, Änderungen rechtzeitig per E-Mail oder unter URL mitzuteilen.

(3) Änderungen nach Ziffer 3 Abs. 2 berechtigen nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr.

 

§ 4 Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen


(1) Die Teilnahmegebühr für den REAL SOLUTIONS DAY beträgt 149 €, die binnen zehn Tagen nach Erhalt der Zahlungsinformation zu begleichen sind. Alle genannten Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

(2) Mit der Teilnahmegebühr wird die Teilnahme am Veranstaltungsprogramm, einschließlich der angebotenen Begleitmaterialien, die Pausengetränke, das Mittagessen und das Abendprogramm abgegolten. Kosten für Anreise und Übernachtung trägt der Teilnehmer selbst.

(3) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Kreditkarte

(4) Die Teilnahme gilt erst mit dem vollständigen Zahlungseingang als abgeschlossen. Eine Zahlung nach Veranstaltungsbeginn ist nicht möglich.

 

§ 5 Sendung einer Ersatzperson, Rücktritt und Ausfall der Veranstaltung


(1) Kann der Teilnehmer die Veranstaltung nicht besuchen, ist er berechtigt eine Ersatzperson zu benennen, die statt seiner an der Veranstaltung teilnimmt. Die Ersatzperson muss mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter benannt werden. Hierzu sind die für eine Anmeldung erforderlichen Angaben vor Veranstaltungsbeginn an press@masscustomizationcrew.com zu senden. In diesem Falle entstehen dem Teilnehmer keine zusätzlichen Kosten. Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen nicht.

(2) Tritt der Teilnehmer von seiner Anmeldung zurück und benennt er nicht rechtzeitig eine Ersatzperson nach Abs. 1, wird grundsätzlich die gesamte Teilnahmegebühr fällig.

(3) Wird die Veranstaltung aus Gründen abgesagt, die der Veranstalter zu vertreten hat, wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht.

(4) Wird die Veranstaltung aus Gründen abgesagt, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. behördliche Untersagung oder gesetzliche Beschränkungen der Durchführung), gelten die Regeln zur Erstattung von gezahlten Teilnahmegebühren aus Abs. 2 entsprechend. Nicht als Absage gilt eine ersatzweise Durchführung der Veranstaltung als virtuelles Event. Maßgebliches Datum für die Bemessung des Rückzahlungsanspruchs ist das Datum der Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht.

 

§ 6 Veranstaltungsunterlagen und Aufnahmen


(1) Im Zusammenhang mit der Veranstaltung an die Teilnehmer ausgehändigte Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen oder Veröffentlichungen sind nicht gestattet. Eine Nutzung der Unterlagen ist ausschließlich für den eigenen Gebrauch zulässig.

(2) Bild- und Tonaufzeichnungen sind während der Veranstaltung nicht gestattet.

(3) Der Veranstalter wird während der Veranstaltung Fotos anfertigen, auf denen auch Teilnehmer zu sehen sind. Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter das Recht ein, von ihm anlässlich seiner Teilnahme am REAL SOLUTIONS DAY durch die Veranstalter angefertigte Fotos zur Berichterstattung über diese Veranstaltung sowie zur Bewerbung künftiger ähnlicher Veranstaltungen der Veranstalter, in jeder gedruckten Form sowie in sozialen Netzwerken zeitlich und örtlich unbegrenzt zu nutzen, insbesondere öffentlich zugänglich zu machen und zu verbreiten.

(4) Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Namensnennung.

(5) Eine Vergütung für die unter Abs. 3 eingeräumten Rechte erhält der Teilnehmer nicht.

 

§ 7 Haftung

(1) Die Veranstalter haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften die Veranstalter bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

(2) Im Übrigen haften die Veranstalter bei leichter Fahrlässigkeit nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Veranstalter.

 

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

(3) Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Essen.